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vom 30.06.09
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Ergebnisse und Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 30.06.09
Tagesordnung öffentlicher Teil:

1.Bauantrag Paul Lenz, Berghausen, Einbau eines Schlachtraumes
Infos/Ergebnis: Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.

2.Belieferung der kommunalen Einrichtungen und Liegenschaften mit elektrischer Energie;
Beitritt zur neuen kommunalen Rahmenvereinbarung mit der Lechwerke AG
Infos/Ergebnis: Die Bayer. Kommunalen Spitzenverbände und die Lechwerke AG (LEW) haben ihre Verhandlungen über einen Rahmenvertrag zur Belieferung von kommunalen Einrichtungen und Liegenschaften mit elektrischer Energie für die Jahre 2010 bis 2013 abschlossen und die Kommunen müssen sich nun individuell entscheiden, ob sie diese Rahmenvereinbarung mit LEW so abschließen wollen.
Die neu ausgehandelten Strompreise sind wiederum um einiges höher als die bisherigen, werden allerdings vom Gemeindetag gemessen an den langfristigen Prognosen der zu erwartenden Preisentwicklung als attraktives Angebot betrachtet.
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zur vorliegenden kommunalen Rahmenvereinbarung zwischen der Lechwerke AG und der Gemeinde Blindheim über die Belieferung von kommunalen Einrichtungen und Liegenschaften mit elektrischer Energie über die Laufzeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2013 zu.

3.Bildung einer Ausrückegemeinschaft der Freiwilligen Feuerwehren Blindheim, Unterglauheim und Wolpertstetten
Infos/Ergebnis: Da die Ortsteilfeuerwehren Unterglauheim und Wolpertstetten unter der Woche tagsüber ihre Einsatzbereitschaft aufgrund Personalmangels nicht sicherstellen können, regte Kreisbrandrat Schmid an, eine sogenannte Ausrückgemeinschaft der einzelnen Ortsteilfeuerwehren zu bilden.
Die drei Kommandanten der gemeindlichen Feuerwehren haben sich nun darauf geeinigt, montags bis freitags von 6:00 bis 20:00 Uhr eine solche Ausrückgemeinschaft zu bilden. Das heißt, dass immer alle drei Ortsteilfeuerwehren gleichzeitig alarmiert werden, wenn während dieser Zeit ein Alarm ausgelöst wird.
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Ausrückgemeinschaft zu. Diese gilt bis auf weiteres, soll aber erstmals gegen Jahresende auf Praxistauglichkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden.

 
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