| Tagesordnung öffentlicher Teil: |
| 1. | Sachstand Putenaufzuchtställe in Sonderheim |
Infos/Ergebnis: Bei einer Besprechung am 15.09.04 im Landratsamt Dillingen wurde BGM Gumpp mitgeteilt, dass das Landratsamt nach ihrer Rechtsauffassung den Bau der Putenaufzuchtställe genehmigen muss. In den nächsten Tagen wird daher ein entsprechender Bescheid erlassen. Die Gemeinde Blindheim sieht das naturgemäß anders und hatte ihre Auffassung durch ein rechtsanwaltliches Schreiben untermauert. Unsere Sicht der Dinge, dass bei der Genehmigung der Ställe auch die bereits bestehenden Ställe mitberücksichtigt werden müssen, wurde vom Landratsamt Dillingen nicht geteilt. Der Gemeinderat verständigte sich auf folgendes weitere Vorgehen: Sobald der Bescheid bei der Gemeinde Blindheim eingeht, wird ihn BGM Gumpp an unseren Anwalt weitergeben, der ihn auf etwaige Schwachpunkte überprüft. Abhängig von dieser Einschätzung wird der Gemeinderat dann wohl in der nächsten Sitzung beschließen, ob Klage eingereicht werden soll. Damit die Bürgerinitiative gegen die Putenställe auf dem laufenden bleibt, wird BGM Gumpp alle relevanten Unterlagen der BI zur Verfügung stellen. Unabhängig von der Gemeinde kann natürlich jeder betroffene Bürger, der einen Einspruch gegen die Errichtung der Putenställe eingelegt hat, gegen die Genehmigung gerichtlich vorgehen. |
| 2. | Zustimmung über den Ausbau der Kreisstraße DLG 32 zwischen Schwennenbach und Unterglauheim durch den Landkreis Dillingen |
| Infos/Ergebnis: Grundsätzlich gibts vom Kreistag einen Beschluss, diese Straße zu bauen und das Landratsamt Dillingen hat in den letzten Monaten die Planungen für den Bau dieser Straße auch vorangetrieben. Nun ist es aber so, dass der Kreistag in den nächsten Tagen eine Klausurtagung durchführen wird, bei der auch diese Kreisstraße auf der Tagesordnung steht. Da die finanzielle Situation des Kreises sehr angespannt ist, bleibt abzuwarten, welche Priorität dem Bau dieser neuen Straße zukommen wird. Solange nicht klar ist, wann und wie stark der Kreis diese Straße bezuschusst, kann der Gemeinderat Blindheim darüber auch nicht abstimmen. Daher wurde dieses Thema vertagt. |
| 3. | Sanierung der Donaubrücke; Ausbau der Bordsteine mit Neuverlegung samt Verfugung |
| Infos/Ergebnis: Beim Ausbau der alten Bordsteine und beim Abfräsen des alten Teerbelags hat sich herausgestellt, dass das dünne Dichtungsblech, das den Beton der Brücke vor eindringendem Wasser schützt, an vielen Stellen stark beschädigt und undicht ist. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. BGM Gumpp wird umgehend einige Angebote für das Verlegen einer neuen Dichtungsfolie einholen (heutzutage wird hierzu kein Kupferblech mehr verwendet, sondern mit Bitumen abgedichtet). In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, keine Bordsteine mehr einzubauen. Hiermit wird die neue Fahrbahn auf der Brücke etwas breiter. |
| 4. | Auftragsvergabe zur Errichtung von zwei zusätzlichen Sirenen in Blindheim und Unterglauheim |
| Infos/Ergebnis: Wie schon grundsätzlich beschlossen (siehe auch Sitzung vom 27.07.04), werden im Gemeindegebiet zwei neue Sirenen errichtet. In Blindheim kommt eine weitere Sirene auf das Feuerwehrgerätehaus und in Unterglauheim wird am Spielplatz in der Birkenstraße ein neuer Sirenenmast aufgestellt. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 12.500 Euro. Hiervon übernimmt die Regierung 80 Prozent. |
| 5. | Anbringung eines Haustürvordaches am Pfarrhof Unterglauheim |
| Infos/Ergebnis: Wie auf der Sitzung vom 27.07.04 schon grundsätzlich beschlossen, wird am Pfarrhof in Unterglauheim ein Haustürvordach angebracht. Nach Einholen einiger Angebote wurde jetzt der Auftrag dazu vergeben. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.600 Euro. |
| 6. | Abschluss eines Kooperationsvertrages zur Betreuung der integrativen Gruppe im Kindergarten |
| Infos/Ergebnis: Zur Unterstützung der Betreuerinnen der integrativen Gruppe steht auch im neuen Kindergartenjahr externe Hilfe zur Verfügung. Hierzu wird mit der Praxis für Ergotherapie Gantze aus Wertingen ein Kooperationsvertrag geschlossen. Für das laufende Kindergartenjahr bedeutet das Kosten in Höhe von 800 Euro. |
| 7. | Aufhebung der Teilungsgenehmigungssatzung der Gemeinde Blindheim vom 09.02.2001 |
| Infos/Ergebnis: Die Teilungsgenehmigungssatzung der Gemeinde Blindheim wird ersatzlos aufgehoben (widerspricht neuem EU-Recht, viele Gemeinden hatten von vorneherein keine solche Satzung). |
| 8. | Vertragsabschluss über die forstwirtschaftliche Betreuung des Gemeindewaldes |
| Infos/Ergebnis: Erste Auswirkungen der Forstreform bekommt jetzt auch die Gemeinde Blindheim zu spüren. Die bisherige Betreuung des Gmeindewalds durch staatliche Förster war bislang bis 50 ha Forstfläche kostenfrei, jetzt liegt die Grenze bei 5 ha (die Gemeinde Blindheim hat ca. 43 ha Wald). Da eine Betreuung verpflichtend ist, stimmte der Gemeinderat dem neuen Vertrag notgedrungen zu. An Kosten laufen hier ca. 1.150 Euro pro Jahr auf. |
| 9. | Stellungnahme zur Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen durch die Gemeinde Tapfheim |
| Infos/Ergebnis: An der Straße nach Bissingen plant die Gemeinde Tapfheim ein neues Gewerbegebiet. Hier soll auch ein Sondergebiet für Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden. Die Gemeinde Blindheim wird dagegen keine Einsprüche einlegen. |