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vom 21.07.09
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Ergebnisse und Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 21.07.09
Tagesordnung öffentlicher Teil:

1.Bauantrag von Josef Müller, Gremheim, über den Neubau eines Hähnchenmaststalles mit Futter- und Getreidesilos sowie Neubau einer Güllegrube auf Flst.-Nr. 971/1, Gemarkung Blindheim
Infos/Ergebnis: Da dem Bauantrag keine Betriebsbeschreibung beiliegt, ist unklar, ob es sich um eine bauliche oder immissionsschutzrechtliche Anlage handelt. Daher wird der Bauantrag dem Bauherr zurückgegeben mit der Bitte, den Bauantrag entsprechend zu ergänzen und ihn direkt beim Landratsamt einzureichen. Das Landratsamt wird die Gemeinde dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an dem Verfahren beteiligen.

2.Urnengräber in den Friedhöfen Blindheim und Unterglauheim
Infos/Ergebnis: Wie die Friedhofsreferenten berichten, gab und gibt es immer wieder Anfragen nach Urnenbestattungsmöglichkeiten auf den gemeindlichen Friedhöfen. Der Gemeinderat fasst daher den Grundsatzbeschluss, in den Friedhöfen Blindheim und Unterglauheim Urnenbestattungsmöglichkeiten zu schaffen.

3.Zustand von Kreuz und Kriegerdenkmal im Friedhof Unterglauheim
Infos/Ergebnis: Wie die Unterglauheimer Friedhofsreferenten berichten, ist das Kreuz im Friedhof Unterglauheim in einem schlechten Zustand. Um die notwendigen Reparaturarbeiten abschätzen zu können, wird in einem ersten Schritt das Kreuz abgebaut und begutachtet. Je nach Umfang der Schäden wird dann die Renovierung erfolgen.
Auch das Unterglauheimer Kriegerdenkmal ist in die Jahre gekommen und soll wieder aufgefrischt werden. Darüber hinaus ist es mittlerweile ziemlich eingewachsen.
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, das Kreuz im Friedhof Unterglauheim und das Unterglauheimer Kriegerdenkmal zu renovieren. Zudem werden am Kriegerdenkmal die vorhandenen Bäume bzw. Sträucher durch neue ersetzt und ggf. der Vorplatz etwas umgestaltet.
In diesem Zusammenhang soll auch der von der Kirchenverwaltung Unterglauheim gewünschte Abriss der Mauer zwischen Kirche und Pfarrheimgarten durchgeführt werden.

4.Neugestaltung von Uferbereichen zur Anlage eines Badeweihers und Badestrandes
Infos/Ergebnis: Der neue Besitzer des Weihers, der von der Blindheimer Bevölkerung gerne als Badeweiher benutzt wird (linkerhand vor der Donaubrücke aus Richtung Blindheim kommend), wäre bereit der Gemeinde zu gestatten, einen Teil des nordwestlichen Ufers etwas abzuflachen und eine kleine Liegewiese anzulegen. Im Gegenzug erwartet er allerdings, dass dann nur noch an dieser Stelle gebadet wird.
Bedenken des Gemeinderats, dass die Gemeinde mit der Schaffung einer derartigen Bademöglichkeit bei etwaigen Unfällen haftet, kann BGM Gumpp nun entkräften. Wie er erläutert, ergab die rechtliche Prüfung der Angelegenheit durch die VG Höchstädt, dass in dem von der Gemeinde geplanten Umfang der Badeweiherumgestaltung keine Haftungsprobleme auftreten. Das Baden wird grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgen. Um dies zu unterstreichen, soll ein Schild mit einem entsprechenden Hinweis aufgestellt werden.
Allerdings muss der Umgestaltung des Uferbereichs auch das Landratsamt zustimmen ("wasserrechtliches Verfahren").
BGM Gumpp und der Gemeinderat wird diese Sache weiter voran treiben.

Der Tagesordnungspunkte "Feststellung und Entlastung der Jahresrechnungen der Rechnungsjahre 2005 bis 2007" wurde auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.

 
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