| Tagesordnung öffentlicher Teil: |
1. | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Wolpertstetten", Gemarkung Wolpertstetten, sowie Zustimmung und Beschluss zur vorzeitigen Bürgerbeteiligung und vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
Infos/Ergebnis: Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschließt der Gemeinderat Blindheim die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Solarpark Wolpertstetten". Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Wolpertstetten Fl.-Nr. 158 und Fl.-Nr. 159 sowie Teilflächen der Fl.-Nr. 143 (Tiefstraße) und der Fl.-Nr. 157 (landwirtschaftlich genutzte Fläche und Hofstelle) und hat eine Größe von ca. 5,09 Hektar. Der Gemeinderat beschließt, die Bürger in der Weise zu beteiligen, dass die Änderungsunterlagen nach Bekanntmachung auf die Dauer von einem Monat in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, und der Gemeindekanzlei Blindheim während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt werden und für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben ist. |
2. | 2. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Blindheim |
Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat Blindheim beschließt, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Blindheim für einen Teilbereich des Gemarkungsgebietes Wolpertstetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern. Die 2. Änderung umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Wolpertstetten Fl.-Nr. 158 und Fl.-Nr. 159 sowie Teilflächen der Fl.-Nr. 143 (Tiefstraße) und der Fl.-Nr. 157 (landwirtschaftlich genutzte Fläche und Hofstelle) und hat eine Größe von ca. 5,09 Hektar. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. |
3. | Beratung über das weitere Vorgehen beim Bau eines Lärmschutzwalles und beim Ersatz der 20 kV Freileitung durch ein Erdkabel im Baugebiet "Am Unteren Kreuz" in Unterglauheim |
Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass mit dem Bau des Lärmschutzwalls zwischen Wohn- und Gewerbegebiet im Unterglauheimer Baugebiet „Am Unteren Kreuz“ zum nächst möglichen Zeitpunkt begonnen werden soll. Allerdings muss hierzu in einem ersten Schritt die Vermessung des Gewerbegrundstückes Kapfer samt den an die Gemeinde abzugebenden Grundstücken erfolgen. Danach kann mit der Aufschüttung des Walls begonnen werden. Der Baufortschritt wird sich dann an der Verfügbarkeit geeigneten Schüttmaterials ausrichten. Für die Verlegung der 20 kV Freileitung in die Erde hat BGM Gumpp Kontakt zur LEW aufgenommen. LEW steht auf dem Standpunkt, dass sie die Kosten für die Verlegung eines Erdkabels nur im Rahmen der vollständigen Erschließung des Baugebiets übernehmen und dass die Kosten für das Verlegen eines Erdkabels zum jetzigen Zeitpunkt die Gemeinde tragen muss. Hierzu liegt von LEW auch eine erste vorsichtige Kostenschätzung vor, die sich auf ca. 50.000 Euro beläuft. Auf der einen Seite will der Gemeinderat zwar gerne die Attraktivität des Baugebiets erhöhen, auf der anderen Seite sind 50.000 Euro auch für die Gemeinde viel Geld. Daher beauftragt der Gemeinderat BGM Gumpp, in dieser Sache weiter nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. |
4. | Versetzung eines Lichtmastes entlang der Straße zur Schule in Blindheim |
Infos/Ergebnis: Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 15.09.2009 die Sache vor Ort angeschaut und empfiehlt dem Gemeinderat eine Versetzung des Lichtmastes um ca. 50 m in Richtung des Schulgebäudes. Damit würde eine bessere Ausleuchtung des Platzes vor der Schule erreicht. Der Gemeinderat beschließt, LEW mit der Versetzung des Lichtmastes zu beauftragen. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich ca. 700 Euro (zzgl. MwSt.). |
5. | Aufstellen eines neuen Lichtmastes zu den Anwesen Glas und Rill in der Nebelbachstraße in Blindheim |
Infos/Ergebnis: Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 15.09.2009 die Sache vor Ort angeschaut und empfiehlt dem Gemeinderat die Aufstellung eines neuen Lichtmastes zu den Anwesen Glas und Rill in der Nebelbachstraße. Der Gemeinderat beschließt dies, Kosten fallen in Höhe von ca. 2.400 € zzgl. MwSt. an |
6. | Bauantrag von Markus Rößner, Hauptstr. 46, 89443 Schwenningen-Gremheim, über den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle im Außenbereich auf Fl.-Nr. 971/3 Gemarkung Blindheim |
Infos/Ergebnis: Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung vom 29.09.2009 das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben verweigert hat, liegt nun ein Schreiben des Landratsamtes Dillingen vor, in dem die Gemeinde aufgefordert wird, das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu erteilen, da alle Genehmigungsvoraussetzungen vorlägen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag. |
7. | Beratung und evtl. Beschlussfassung über eine mögliche Erhöhung der Hundesteuer |
Infos/Ergebnis: Die Hundesteuer beträgt bisher in der Gemeinde Blindheim 15 € pro Hund und Jahr. Damit liegt Blindheim im Vergleich zu ähnlichen Gemeinden eher am unteren Ende der Bandbreite. Der Gemeinderat beschließt,die Hundesteuer grundsätzlich auf 20 € pro Hund und Jahr zu erhöhen, wobei auch weiterhin jeder Hund eines Halters gleich viel kosten soll. Darüber hinaus werden zukünftig bestimmte Hunderassen (Kampfhunde) gesondert in der Satzung behandelt. Für diese Hunderassen wird grundsätzlich eine jährliche Hundesteuer von 150 € pro Jahr festgelegt, die sich allerdings auf den allgemeinen Satz reduziert, wenn der Hundehalter eine sogenannte Negativbescheinigung für den Hund vorlegen kann. |