| Tagesordnung öffentlicher Teil: |
| 1. | Neuerrichtung von zwei Putenaufzuchtställen mit Nebenräumen in der Gemarkung Sonderheim durch die Putenhof am Grünen Weg GmbH; Beratung über das weitere Vorgehen nach dem Erlass des Genehmigungsbescheides |
Infos/Ergebnis: Das Landratsamt Dillingen hat mit dem Bescheid vom 05.10.2004 den Bau der Putenställe genehmigt. Gegen diese Genehmigung müsste jetzt in einem nächsten Schritt vor dem Verwaltungsgericht bis 20.11.04 Klage eingereicht werden. BGM Gumpp wurde vom Gemeinderat beauftragt, diesen Bescheid von unserem Anwalt auf eventuelle Schwachpunkte überprüfen zu lassen. In der nächsten Sitzung soll er das Ergebnis vorlegen. Dann wird der Gemeinderat darüber zu befinden haben, ob die Gemeinde weitere Schritte unternimmt. Anmerkung: Eine Klage der Gemeinde wird von seitens des Anwalts als nicht allzu aussichtsreich betrachtet, da eine Kommune als Teil der staatlichen Gewalt keine so weitreichenden Rechte besitzt wie zum Beispiel eine betroffene Privatperson. Allerdings könnte die Gemeinde jederzeit die Bürgerinitiative bzw. eine klagende Privatperson unterstützen. |
| 2. | Zustimmung über den Ausbau der Kreisstraße DLG 32 zwischen Schwennenbach und Unterglauheim durch den Landkreis Dillingen |
| Infos/Ergebnis: Das Landratsamt Dillingen hat der Gemeinde in Aussicht gestellt, dass die Kreisstraße DLG 32 Unterglauheim-Schwennenbach eventuell nächstes Jahr in Angriff genommen werden könnte. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Gemeinde dem Bau zustimmt. Der Gemeinderat hat in einer längeren Diskussion das Für und Wider beraten. Dass die Straße in keinem guten Zustand ist, ist jedem Gemeinderat bewusst. Für einen schnellen Bau spricht der momentan hohe Zuschuss und der schlechte Zustand der Straße, dagegen spricht die angespannte finanzielle Situation der Gemeinde. In der anschließenden Abstimmung hat sich der Gemeinderat mit breiter Mehrheit für den Bau der Straße ausgesprochen. Somit kann der Landkreis bauen, wenn es seine finanzielle Situation zulässt. Der Gemeindeanteil der Kosten beträgt 140-150 Tausend Euro. |
| 3. | Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Berghausen |
| Infos/Ergebnis: Die Gemeinde hat in einer der letzten Sitzungen beschlossen, für den Ortsteil Berghausen eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung der Abwasserbeseitigung um zehn Jahre zu beantragen. Dies hat das Landratsamt jetzt abgelehnt und konkretere Schritte verlangt. Aufgrund der großen Anstrengungen, die die Gemeinde in den zurückliegenden Jahren im Abwasserbereich unternommen hat, und der Tatsache, dass auch viele Berghausener Bürger ihre privaten Klärgruben erst vor kurzem erneuert haben, schlägt die Gemeinde dem Landratsamt folgendes vor: die Gemeinde soll für die nächsten Jahre eine weitere Ausnahmegenehmigung bekommen, im Gegenzug erklärt die Gemeinde ihre Absicht, auf Grundlage der ursprünglichen Planungen des Ingenieursbüros Bartelt die Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Berghausen zu realisieren. |
| 4. | Erstellung eines Gewässerpflegeplanes für Gewässer III. Ordnung |
| Infos/Ergebnis: Die Gemeinde Blindheim hat ungefähr 25 km Gräben (Gewässer dritter Ordnung). Für die Pflege dieser Gräben gibt es einen höheren Zuschuss, wenn ein sogenannter Gewässerpflegeplan vorliegt. Nach kurzer Diskussion hat der Gemeinderat sich grundsätzlich für die Erstellung eines solchen Plans ausgesprochen. BGM Gumpp will die Möglichkeit ausloten, hier mit der Gemeinde Schwenningen zusammenzuarbeiten, da der Plan dann für beide Kommunen etwas günstiger käme. |
| 5. | Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Baugebiet "Wiesäcker" Wolpertstetten |
| Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat hat dem Bau einer Straßenlaterne im neuen Baugebiet in Wolpertstetten zugestimmt. An Kosten kommen hier ca. 2.600 Euro auf die Gemeinde zu. |
| 6. | Verabschiedung des Gedenkjahres 1704/2004 durch die Gemeinde Blindheim; Beratung über die Form der Abschlussveranstaltung |
| Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat hat dem Vorschlag von BGM Gumpp zugestimmt, zum Jahresende das Gedenkjahr 1704/2004 mit einer Veranstaltung in der Gemeindehalle ausklingen zu lassen. Die Gemeinde wird hier die Kosten der Bewirtung tragen. |