| Tagesordnung öffentlicher Teil: |
| 1. | Bauanträge; Poleschner Christian und Reiser Anita, Wohnhausneubau in Blindheim Liedl Anton, Gremheim, Wohnhausneubau in Blindheim Seiler Wolfgang Blindheim, Aufstockung Garage für Wohngeschoss Ahle Robert, Wolpertstetten, Wohnhausneubau in Unterglauheim |
| Infos/Ergebnis: Der Antrag von Liedl Anton, Gremheim, wurde zurückgezogen. Keine Einwände seitens der Gemeinde bei den restlichen Bauanträgen. |
| 2. | Erschließung Baugebiet "Am Unteren Kreuz", Unterglauheim; Erläuterung der Planung des Ing.-Büros Kapfer über die Entwurfsvermessung, Entwässerungs- und Verkehrsanlagen und weitere Vorgehensweise |
Infos/Ergebnis: Herr Kapfer vom gleichnamigen Ingenieurbüro erläuterte den Stand der bisherigen Planungen. Die Straßenplanung ist soweit fertig und auch die Höhen sind erfasst. Für den Entwässerungskanal sieht er grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 1. Das ganze Gebiet wird über Abwasserkanäle entwässert. Das heißt, man bräuchte als Endmaß der Rohrleitung einen Durchmesser von 700 mm. 2. Über den Abwasserkanal wird nur das tatsächlich im Haushalt anfallende Abwasser entsorgt, während das ganze unverschmutze Niederschlagswasser aus dem Bereich der Straßen und sonstigen befestigten Flächen und der Gebäudedächer versickert wird. Durch den kiesigen Untergrund ist eine Versickerung problemlos möglich. Als Folge könnte bei dieser Variante das Endmaß des Kanals auf 400 mm reduziert werden. Nach kurzer Diskussion hat der Gemeinderat sich einstimmig für die Versickerungsvariante entschieden. Das heißt, das Niederschlagswasser im Straßenbereich wird großflächig über Versickerungsmulden am Straßenrand (= tieferliegender gut wasserdurchlässiger Grünstreifen auf einer Straßenseite) versickert werden. Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser muss von den Hausbesitzern über Sickerschächte abgeleitet werden (wie in der für dieses Gebiet gültigen Satzung schon immer vorgesehen war). Aufgrund der geringeren über den Kanal abzuleitenden Wassermengen kann der Rohrdurchmesser reduziert werden, was für alle Beteiligten etwas geringere Kosten bedeutet. Die Versickerungsvariante bedeutet allerdings gleichzeitig, dass es im ganzen Baugebiet (bis auf Ausnahme der Hauptzufahrt) keinen Gehweg geben wird. Der Gemeinderat hat darüber diskutiert, ob dies zu einer erhöhten Gefährdung spielender Kinder führen könnte. Letztendlich setzte sich die Auffassung durch, dass dies nicht der Fall ist, wenn - was auch umgesetzt werden soll - durch eine entsprechende Tempobeschränkung und baulichen Maßnahmen die Autofahrer zu einer langsamen Fahrweise gezwungen werden. Überdies war ein Gehweg sowieso immer nur auf einer Straßenseite vorgesehen. Weiteres Vorgehen: Herr Kapfer wird die Planungen dem obigen Beschluss gemäß anpassen und dann auf deren Basis eine beschränkte Ausschreibung für die Erschließung der ersten fünf Bauplätze durchführen. |
| 3. | Erschließung Baugebiet "Am Ebelfeld", Blindheim; Aufbringung der letzten Deckschicht des Asphaltbelages |
| Infos/Ergebnis: In Zusammenhang mit Punkt 2 wird das Ing.-Büro Kapfer auch die Aufbringung der letzten Deckschicht des Asphaltbelages im Baugebiet "Am Ebelfeld" ausschreiben. Dieses Jahr soll diese Straße noch fertiggestellt werden. |
| 4. | Bestimmung von Straßennamen im Baugebiet "Am Unteren Kreuz" in Unterglauheim |
| Infos/Ergebnis: Nach kurzer Diskussion schälten sich die zwei Themengebiete "Wasser" und "Künstler" heraus. Auf Basis dessen wird nun versucht, konkrete Vorschläge auszuarbeiten. |
| 5. | Abwasserbeseitigung Berghausen |
Infos/Ergebnis: Mittlerweile liegt die Stellungnahme von Rieswasser vor, was die Problematik betrifft, dass die Ableitung des gereinigten Abwassers eventuell Wasserschutzgebiete berühren könnte (siehe Sitzung vom 22.11.05). Ergebnis: Rieswasser kann mit dieser Lösung leben. Im Anschluss daran stellte BGM Gumpp die langsam klarer werdenden Kosten der beiden Lösungen gegenüber. Demnach ist für den zentralen Anschluss an die Blindheimer Kläranlage in der Summe mit ca. 315.000 Euro zu rechnen. Hiervon müssten die Berghausener Bürger ca. 200.000 Euro über Herstellungsbeiträge beisteuern, den Rest müsste die Gemeinde tragen (wobei allerdings ein Zuschuss des Wasserwirtschaftsamts diese Summe abdecken könnte). Im günstigsten Fall heißt das, dass die Gemeinde nicht belastet wird. Auf die Berghausener Bürger allerdings kämen in Abhängigkeit der Grundstücksgröße mitunter erhebliche Kosten zu (die Bewohner der anderen Ortsteile wurden allerdings genauso zur Kasse gebeten). Dem gegenüber sind die Kosten einer dezentralen Lösung (=Kleinkläranlagen) noch nicht abschließend klar. Wenn man aber den Bau mit 8.000 Euro (was evtl. auch günstiger geht) und die laufenden Kosten mit einigen hundert Euro pro Jahr veranschlagt, kommt man - zumindest für ein mittelgroßes Anwesen - annähernd in die gleiche Größenordnung wie bei der zentralen Lösung. Fakt ist, dass wenn die Kosten für beide Lösungen annähernd gleich hoch wären, dann die zentrale Lösung Vorteile bietet. Allein der vorgeschriebene Pflege- und Überwachungsaufwand, den die Betreiber der Kleinkläranlagen treiben müssen, ist enorm und würde bei einer zentralen Lösung komplett entfallen. Da die überschlagenen Kosten der Kleinkläranlagenlösung von einigen Anwesenden als zu hoch eingestuft wurden, muss hier nochmals genauer recherchiert werden. |
| 6. | Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 für die Freiwillige Feuerwehr Blindheim |
Infos/Ergebnis: Der Kommandant der Blindheimer Feuerwehr, Werner Geis, hat sich in der Zwischenzeit erkundigt, was ein LF 10/6 kosten würde (siehe Sitzung vom 25.10.05). Als Gesamtsumme sind um die 144.000 Euro zu erwarten (maximal, je nach Verhandlungsgeschick auch weniger; ca. ein Drittel der Gesamtsumme ist als Zuschuss zu erwarten), die laufenden Kosten liegen pro Jahr irgendwo zwischen 1.000 und 2.000 Euro. In der Sitzung vom 25.10.05 wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht ein etwas kleineres Feuerwehrfahrzeug (TSF-W) auch ausreichend wäre. Was dies billiger wäre, konnte noch nicht beziffert werden, da kein vergleichbares Angebot vorlag. Dies soll bis zu einer der nächsten Sitzungen nachgeholt werden. Anzumerken ist allerdings, dass die Zuschussbewilligung der Regierung an ein LF 10/6 geknüpft ist. Das heißt, wollte man jetzt ein TSF-W anschaffen, müsste der Antrag neu gestellt werden, was natürlich erstens Zeit kosten würde und zweitens ein vergleichbar hoher Zuschuss in Zukunft nicht mehr zu erwarten wäre. Die Anregung, vor einer endgültige Beschlussfassung auf alle Fälle den Haushalt des laufenden Jahres abzuwarten, wurde gutgeheißen. |
| 7. | Antrag des Fischereivereins Blindheim auf Kostenbeteiligung der Gemeinde für die Dammsanierung zwischen Graben und Schafwörthweiher |
| Infos/Ergebnis: Die Gemeinde beteiligt sich mit 600 Euro an der Sanierung der durch Biber hervorgerufenen Schäden. |
| 8. | Beteiligung der Gemeinde an den Kosten für die Buslinie zur Schülerbeförderung nach Wertingen |
| Infos/Ergebnis: Wie in den letzten Jahren beteiligt sich die Gemeinde Blindheim auch heuer wieder an dieser Buslinie. Für die zehn Schüler aus der Gemeinde Blindheim, die momentan Wertinger Schulen besuchen, überweist die Gemeinde 700 Euro. |
| 9. | Spende an die Lebenshilfe Dillingen |
| Infos/Ergebnis: Wie in den letzten Jahren erhält die Lebenshilfe Dillingen auch heuer wieder 300 Euro. |