| Tagesordnung öffentlicher Teil: |
| 1. | Bauantrag der BRW Nördlingen über die Trinkwasserenthärtungsanlage beim Wasserwerk Berghausen; Abschließende Behandlung und Klärung der Zufahrtserschließung zusammen mit Werkleiter Herrn Knaus |
| Infos/Ergebnis: Die Gemeinde hat das gemeindliche Einvernehmen für diesen Bau jetzt erteilt, nachdem Herr Knaus von Rieswasser der Gemeinde zugesagt hat, dass sich Rieswasser an den Erschließungskosten großzügig beteiligen wird. Grundsätzlich erwartet Herr Knaus, dass für den laufenden Betrieb der Enthärtungsanlage wöchentlich ca. LKW-Fahrten nach und von Berghausen anfallen. Während der Bauphase natürlich um einiges mehr. Grundsätzlich soll die LKW-Zufahrt von der B16 her über Wolpertstetten nach Berghausen erfolgen. |
| 2. | Bauantrag der Firma Alois Miller, Blindheim, An der Bahn 6, über die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Maschinenhalle |
| Infos/Ergebnis: Keine Einwände seitens der Gemeinde. |
| 3. | Bauantrag von Hubert Kapfer, Unterglauheim, über den Neubau einer landw. Gerätehalle mit einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche |
| Infos/Ergebnis: Keine Einwände seitens der Gemeinde. |
| 4. | Bauvoranfrage von Gerhard Kapfer, Unterglauheim, über die Errichtung von drei drehbaren Gebäuden mit einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche |
| Infos/Ergebnis: Keine Einwände seitens der Gemeinde für dieses ungewöhnliche Bauvorhaben. Die Gebäude sollen in Unterglauheim beim Sportplatz errichtet werden. |
| 5. | Bauvoranfrage von Karl Hofer, Unterglauheim, über die Errichtung eines Holzstadels |
| Infos/Ergebnis: Keine Einwände seitens der Gemeinde. |
| 6. | Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplanes "Dillinger Straße Nord" der Stadt Höchstädt |
| Infos/Ergebnis: Keine Einwände seitens der Gemeinde Blindheim (das Baugebiet befindet sich zwischen dem Ortsende und der geplanten Entlastungsspanne auf der rechten Seite Richtung Dillingen). |
| 7. | Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter |
| Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat hat einer neuen Verordnung zugestimmt. Notwendig war dies , da die 20-jährige Gültigkeit der bisherigen Verordnung am 25.03.2008 ausläuft. Inhaltlich hat sich diese Verordnung bis auf ein paar Kleinigkeiten nicht verändert. |