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vom 11.05.10
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Ergebnisse und Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 11.05.10
Tagesordnung öffentlicher Teil:

 
1.
 
Antrag des SC Blindheim/Gremheim auf einen Zuschuss für den Kauf eines neuen Rasenmähertraktors
Infos/Ergebnis: Der SC Blindheim/Gremheim hat in seiner Generalversammlung am 27.03.2010 beschlossen, einen neuen Rasenmähertraktor anzuschaffen. Um die Kosten in Höhe von 15.000 € finanzieren zu können, bittet der Sportverein die Gemeinde um einen Zuschuss für diese Anschaffung.
Wie die in der Sitzung anwesenden Vorstände des SC Blindheim/Gremheim (1. Vorsitzender Karl-Heinz Schabert und Kassierer Franz Schuster) dem Gemeinderat erläutern, ist der alte Rasenmähertraktor sehr reparaturanfällig und in einem Alter, in dem ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr gegeben ist. Darüber hinaus sind auch kaum noch Ersatzteile für dieses Gerät zu bekommen. Aus diesen Gründen erfolgte der Beschluss für eine Neuanschaffung.
Da im Zuschussantrag des SCBG keine Summe genannt wird, erklärt Kassierer Franz Schuster auf Nachfrage von BGM Gumpp, der Sportverein wäre für einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € dankbar. Der SC Blindheim/Gremheim wird im Übrigen wie die Gemeinde auch einen Iseki SXG 22 bei der Fa. Ayrle in Steinheim kaufen.
Die anschließende Diskussion zeigt, dass der Gemeinderat den Wunsch des SCBG nach einem neuen Rasenmähertraktor nachvollziehen kann. Eine Mehrheit des Gemeinderats verneint auch die Frage, ob es nicht möglich gewesen wäre, mit dem neuen Gemeinderasenmäher auch die Flächen des Sportvereins zu mähen, da die praktische Lebenserfahrung zeigt, dass es hier früher oder später immer zu Verfügbarkeitsproblemen kommt, wenn beide Partner gleichzeitig mähen wollen oder müssen.
Der Gemeinderat beschließt, den SCBG mit 2.000 € für den Kauf eines neuen Rasenmähertraktor zu unterstützen.

 
2.
 
Antrag auf Errichtung eines Verkehrsspiegels an der Ausfahrt Tennisplatz auf die DLG 32 Unterglauheim-Schwennenbach
Infos/Ergebnis: Der Vorsitzende des Tennisvereins Unterglauheim, Herr Thomas Häußler, beantragt in einem Schreiben an die Gemeinde die Errichtung eines Verkehrsspiegels an der Ausfahrt vom Tennisplatz auf die DLG 32 Unterglauheim-Schwennenbach. Als Begründung führt er an, dass durch die neue Straßenführung die Ausfahrt nur sehr schwer einsehbar sei und deswegen eine erhebliche Gefahrenstelle darstelle.
Wie BGM Gumpp dem Gemeinderat erläutert, hat er sich vor Ort ein Bild gemacht und bestätigt die Ausführungen von Herrn Häußler. Daher beschließt der Gemeinderat, dass diese Gefahrenstelle durch die Errichtung eines Verkehrsspiegels entschärft werden soll.
Da es sich bei der DLG 32 Unterglauheim-Schwennenbach um eine Kreisstraße handelt und damit der Kreis auch für Errichtung eines derartigen Verkehrsspiegels zuständig ist, wird die Gemeinde das entsprechende Gesuch an den Landkreis Dillingen weiterleiten.

 
3.
 
Bauantrag über die Erweiterung eines bestehenden Milchviehlaufstalles mit Neubau eines Güllebehälters auf den Fl.-Nrn. 896 und 897, Gem. Unterglauheim
Infos/Ergebnis: Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.
Dem Bauherr wird zur Auflage gemacht, die benutzten Feldwege nach Abschluss der Bauarbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

 
4.
 
Bauvoranfragen von Manfred Gerstmayr, Blindheim
Infos/Ergebnis: Zu folgenden Bauvoranfragen hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Bau einer Überdachung beim ehemaligen Mistlager in Blindheim, Donaustr. 10, Fl. Nr. 134 mit Integration eines bestehenden Garagengebäudes
- Bau einer Überdachung in Blindheim, Schloßstr. 6, Fl. Nr. 129 mit Integration eines bestehenden Scheunengebäudes
- Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle im Außenbereich auf Fl.-Nr. 1037, Gem. Blindheim

 
5.
 
Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Unterglauheim, Birkenstr. 24, Fl.-Nr. 381
Infos/Ergebnis: Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.
Mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sind die ggf. erforderlichen Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch in Abweichung von der Satzung des gültigen Bebauungsplanes verbunden.

 
6.
 
Festlegung der Satzungseckpunkte für die geplanten Urnengräber auf den Friedhöfen in Unterglauheim und Blindheim
Infos/Ergebnis: Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung vom 13.04.2010 bereits den grundlegenden Beschluss gefasst hat, auf den Friedhöfen in Blindheim und Unterglauheim eigenständige Urnengräber anzulegen, sind jetzt die Details festzulegen, um die Friedhofssatzung entsprechend ändern zu können.

Örtlichkeit und Abmessungen der Grabstätten
Die Urnengräber werden in Unterglauheim in der südöstlichen Ecke des Friedhofs und in Blindheim im neuen Friedhofsteil in der ersten freien Reihe im Anschluss an die bisherigen Gräber angelegt werden. Die Abmessungen (Länge und Breite) betragen 90 cm auf 80 cm, wobei in der Breite nur 60 cm genutzt werden dürfen. Die Bestattungstiefe wird auf 80 cm festgelegt.

Liegezeit
Die erstmalige Liegezeit wird auf 20 Jahre festgelegt, danach sind auch Verlängerungen um 10 Jahre möglich.
BGM Gumpp wird abklären, ob in der Satzung vorgeschrieben werden darf, dass die Urnen biologisch abbaubar sein müssen bzw. was mit der Asche der Verstorbenen passiert, wenn die Liegezeit abgelaufen ist.

Gebühren
Die Grabgebühren für 20 Jahre werden in Blindheim auf 130 € und in Unterglauheim auf 75 € pro Urnengrab festgesetzt. Für 10 Jahre Liegezeit werden die halben Gebührensätze fällig.
Die Friedhofsunterhaltsgebühr beträgt wie bei allen anderen Grabstätten 15 € pro Jahr.

Maximale Urnenbelegungszahl
Eine Grabstelle darf gleichzeitig mit maximal 4 Urnen belegt werden.

Oben genannte Eckpunkte wird Herr Kapfer von der VG in die bisherige Satzung einarbeiten und die geänderte Satzung dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegen.

 
7.
 
Zuschussantrag des Partnerschaftskomitees auf Übernahme von Fahrtkosten für Jugendliche für die geplante Fahrt zu den Partnergemeinden an Pfingsten 2010
Infos/Ergebnis: Das Partnerschaftskomitee beantragt für die Fahrt zu den französischen Partnergemeinden vom 21. bis 25. Mai 2010 für 10 mitfahrende Jugendliche einen Fahrtkostenzuschuss von je 50 €, in Summe also 500 €. Damit reduziert sich der Fahrpreis für die Jugendlichen von 170 auf 120 €.
Der Gemeinderat beschließt, die Jugendlichen gemäß dem Antrag des Partnerschaftskomitees finanziell zu unterstützen.

 
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