| Tagesordnung öffentlicher Teil: |
1. | Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung des Betriebsgeländes Miller als Gewerbegebiet", Gemarkung Unterglauheim, sowie Zustimmung und Beschluss zur vorzeitigen Bürgerbeteiligung und vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
Infos/Ergebnis: Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschließt der Gemeinderat Blindheim die Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung des Betriebsgeländes Miller als Gewerbegebiet". Das Bebauungsplangebiet umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Unterglauheim Flur Nrn. 823, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868 (Wirtschaftsweg), sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 858/1 (Anwandweg B 16) und 801/1. Der Gemeinderat beschließt, die Bürger in der Weise zu beteiligen, dass die Änderungsunterlagen nach Bekanntmachung auf die Dauer von einem Monat in der Geschäftsstelle der Ver-waltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, und der Gemeindekanzlei Blindheim, Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim, während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt werden und für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben ist. |
2. | 3. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Blindheim |
Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat Blindheim beschließt, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Blindheim für einen Teilbereich des Gemarkungsgebietes Unterglauheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern. Die 3. Änderung umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Unterglauheim Flur Nrn. 823, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868 (Wirtschaftsweg), sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 858/1 (Anwandweg B 16) und 801/1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. |
3. | Erlass der 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Blindheim vom 12.12.1983 |
| Infos/Ergebnis: Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt. |
4. | Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Blindheim vom 18.12.1980 |
| Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Blindheim vom 18.12.1980 (zum Inhalt der Satzungsänderung siehe Sitzung vom 20.10.2009 Punkt 7). |
5. | Feststellung der Jahresrechnungen 2005 bis 2007 |
Infos/Ergebnis: Die Jahresrechnungen 2005 bis 2007 wurden vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Das Ergebnis der Prüfungen wurde in den Prüfungsberichten vom 01.09.2008 (Jahresrechnung 2005), 09.09.2008 (Jahresrechnung 2006) und 17.11.2008 (Jahresrechnung 2007) vermerkt. Die Berichte wurden dem Gremium in vorherigen Sitzungen zur Kenntnis gegeben. Aufgrund des abschließenden Berichtes vom 31.08.2009 sind nun die Jahresergebnisse festzustellen. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnungen 2005, 2006 und 2007 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) fest. |
6. | Entlastung für die Jahresrechnungen 2005 bis 2007 |
| Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnungen 2005, 2006 und 2007 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. |
7. | Feststellung der Jahresrechnung 2008 |
Infos/Ergebnis: Die Jahresrechnung 2008 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfungsbericht vom 31.08.2009 vermerkt. Der Bericht wurde dem Gremium zur Kenntnis gegeben. Nachdem Unstimmigkeiten nicht festgestellt wurden, ist das Jahresergebnis festzustellen. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) fest. |
8. | Entlastung für die Jahresrechnung 2008 |
| Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnung 2008 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. |