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vom 09.05.06
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Ergebnisse und Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 09.05.06
Tagesordnung öffentlicher Teil:

1.Einführung eines Erschließungsablösebeitrages für die Herstellung der Straßen im Baugebiet "Am Unteren Kreuz" in Unterglauheim
Infos/Ergebnis: Wie in anderen Kommunen schon länger üblich, wird auch die Gemeinde Blindheim im neuen Baugebiet "Am Unteren Kreuz" in Unterglauheim die Kosten für den Straßenbau gleich beim Verkauf eines Bauplatzes verlangen. Dieses System hat für den Bauherrn den Vorteil, schon beim Kauf des Bauplatzes genau zu wissen, was er zusätzlich für die Straße zu bezahlen hat. Der Vorteil für die Gemeinde liegt in einer einfacheren verwaltungstechnischen Abrechnung gegenüber den Anwohnern der Straße.
Die Höhe des Erschließungsablösebeitrages für die Herstellung der Straßen beträgt 14,60 Euro pro Quadratmeter gekauftem Grund. Dieser Beschluss gilt für vier Jahre, dann muss die Höhe des Ablösebeitrags überprüft bzw. eventuell neu kalkuliert werden.

2.Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wegen eines Beitragsnachlasses bei Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers von Dachflächen und nicht verschmutzten befestigten Flächen über Sickerschächte in den Untergrund
Infos/Ergebnis: Durch die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, anfallendes Niederschlagswasser zu versickern, entstehen den Bauherren zusätzliche Kosten. Auf der anderen Seite kann durch diese Maßnahme der Kanal kleiner dimensioniert werden, was eine geschätzte Einsparung von ca. 60.000 Euro für das gesamte Baugebiet ausmacht. Ungefähr diese Summe wird den Bauherren durch die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erlassen (Senkung der grundstücksbezogenen Kosten um 0,85 Euro/m2).

3.Bauanträge von Anja Weichenmeier, Unterglauheim über den Neubau eines Lagergebäudes mit Ausstellungsraum und eines Unterstellplatzes in Unterglauheim, Hauptstr. 71 a
Infos/Ergebnis: Keine Einwände seitens der Gemeinde.

4.Stellungnahme der Gemeinde über eine wesentliche Änderung der bestehenden Kabelzerlegungsanlage der Girstenbrei GmbH, Blindheim durch Errichtung einer neuen Schredderanlage in der vorhandenen Lagerhalle in Blindheim, Fl.Nr. 926
Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Errichtung einer neuen Schredderanlage, wird aber die Genehmigungsbehörde bitten, die Genehmigungsfähigkeit dieser Anlage hinsichtlich der Staub- und Lärmemissionen genau zu prüfen.

5.Bau einer Wasserleitung der Bayerischen Rieswasserversorgung vom Brunnenfeld Steinheim zum Pumpwerk Berghausen; Stellungnahme der Gemeinde zu Straßenquerungen etc.
Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat hat keine grundsätzlichen Einwände gegen den Bau dieser zweiten Leitung, die parallel zur schon bestehenden verlegt werden soll. Da aus den eingereichten Unterlagen allerdings nicht klar ersichtlich war, wo die Leitung nun genau verlegt werden soll, wird Rieswasser erstmal gebeten, hier genauere Planunterlagen einzureichen.

6.Auftragsvergabe über Straßenbauarbeiten
- im Baugebiet "Am Unteren Kreuz" in Unterglauheim BA I
- in der Birkenstraße in Unterglauheim
- in den Baugebieten "Mühläcker-An der Kiesgrube" und "Am Ebelfeld" in Blindheim
Infos/Ergebnis: Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung lagen für oben genannte Arbeiten insgesamt sechs Angebote vor. Die Angebotssummen bewegten sich von ca. 120.000 Euro bis ca. 168.000 Euro. Das günstigste Angebot hat die Firma Moll aus Höchstädt abgegeben und da auch keine anderweitigen Gründe gegen diese Firma sprachen, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die oben genannten Arbeiten an die Firma Moll zu vergeben.

7.Auftragsvergabe über die Kanalspülung und TV-Befahrung der vorhandenen Oberflächenwasserkanäle in Berghausen
Infos/Ergebnis: Dieser Punkt wurde vertagt, da noch keine Angebote vorlagen.

 
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