| Tagesordnung öffentlicher Teil: |
| 1. | Angebot der LEW Augsburg über einen Wegenutzungsvertrag für die Stromversorgung im Gebiet der Gemeinde Blindheim (Erläuterung des Vertragsentwurfs durch einen Beauftragten der LEW) |
Infos/Ergebnis: Wie schon in der Sitzung vom 12.09.2006 erläutert, läuft der Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Blindheim und den Lechwerken Ende 2008 aus. In so einem Fall sind die Kommunen verpflichtet, das Betreiben des Netzes bundesweit auszuschreiben (theoretisch könnte jeder Stromerzeuger/-händler gegen ein entsprechendes Entgelt dieses Netz der LEW im Gemeindegebiet übernehmen). Dieser Pflicht ist die Gemeinde Blindheim jetzt nachgekommen. Ende September 2006 ist die Ausschreibungspflicht ausgelaufen, eingegangen ist allerdings nur ein Angebot vom bisherigen Betreiber. Herr Kraus von den Lechwerken war in dieser Sitzung anwesend und informierte den Gemeinderat allgemein über den gesetzlichen Hintergrund der sogenannten Wegenutzungsverträge und im speziellen über die Details des neuen LEW-Angebots. Im Anschluss daran diskutierte der Gemeinderat über das weitere Vorgehen. Da nur dieses eine Angebot vorlag, sprach sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, den neuen Wegenutzungsvertrag wieder mit den Lechwerken abzuschließen. Für die Bürger ändert sich nichts, d. h. die Kosten bleiben gleich (die Kosten für diesen Vertrag legen die Lechwerke auf die Stromkunden um). Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. |
| 2. | Behandlung von Anregungen aus den Bürgerversammlungen |
| Infos/Ergebnis: Die Bürgerversammlungen in den Ortsteilen Blindheim, Unterglauheim und Wolpertstetten waren heuer nur mäßig besucht (insgesamt weniger als 90 Leute), was vielleicht ein Kennzeichen dafür ist, dass es momentan keine großen Konfliktthemen in der Gemeinde gibt. Die Gemeinde wird grundsätzlich versuchen, sinnvolle Anregungen aufzugreifen und umzusetzen. |
| 3. | Wartungsarbeiten an Pumpen bei der Kläranlage; Auftragsvergabe nach Aufwand oder Abschluss eines Wartungsvertrages |
| Infos/Ergebnis: Der Gemeinderat hat sich hier dafür entschieden, dass kein jährlicher Wartungsvertrag abgeschlossen wird, sondern die Pumpen nach Bedarf gewartet und gegebenfalls repariert werden. |
| 4. | Prüfung und Wartung der Schlauchaufhängeanlage im Feuerwehrgerätehaus Blindheim |
| Infos/Ergebnis: Die Gemeinde wird die vorgeschriebene Prüfung der Schlauchaufhängeanlage im Feuerwehrgerätehaus Blindheim veranlassen. |
| 5. | Antrag der Kirchenstiftung St. Vitus Unterglauheim auf Zuschussgewährung für die Außensanierung der Pfarrkirche Unterglauheim |
| Infos/Ergebnis: Die Gemeinde Blindheim wird die Außensanierung der Pfarrkirche in Unterglauheim mit 8.000 Euro unterstützen. |