| Tagesordnung öffentlicher Teil: |
| 1. | Baugesuch Gemeinde Blindheim; Errichtung einer Aussichtsplattform Baugesuch Launer Hans-Jörg, Unterglauheim; Anbau einer Dachgaube |
Infos/Ergebnis: Zu Baugesuch Gemeinde Blindheim: Für die Aussichtsplattform an der B16-Brücke gibt es bislang nur eine provisorische Baugenehmigung. Da sie aber auf Dauer stehen bleiben soll, ist es notwendig, dass die Gemeinde jetzt eine förmliche Baugenehmigung beim Landratsamt stellt. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Zu Baugesuch Launer: Keine Einwände seitens der Gemeinde. |
| 2. | Bauvoranfrage Lasser Vitus, Unterglauheim; Bau einer Gerätehütte |
| Infos/Ergebnis: Keine Einwände seitens der Gemeinde. |
| 3. | Behandlung von Anregungen aus den Bürgerversammlungen |
Infos/Ergebnis: Dieses Jahr fanden die Bürgerversammlungen getrennt nach Ortsteilen statt. Das hat den Vorteil, dass die diskutierten Probleme ortsteilbezogener sind und insgesamt mehr Diskussionszeit zur Verfügung steht. Viele der angesprochenen Dinge - vor allem kleinere Ausbesserungsarbeiten und Reparaturen aller Art - werden von den Bauhofmitarbeitern bei Gelegenheit erledigt werden. Im Einzelnen wurden folgende größere Anregungen aus den Bürgerversammlungen im Gemeinderat diskutiert:
Wolpertstetten (14.06.) Pflege der Gräben: der beauftragte Gewässerentwicklungsplan wird erst abgewartet, bevor größere Pflegemaßnahmen stattfinden (notwendiges wird natürlich gemacht)
Ausbesserungen Ortsverbindungsstraßen: wird bei Gelegenheit in Angriff genommen
fehlende Wegweiser im Dorf: hier soll ein Konzept entwickelt werden
Schuttablagerungen im Wald: freiwillige Appelle scheinen nichts zu nutzen, beim nächsten größeren Vorfall soll hier eine Anzeige erstattet werden
Bank beim Radweg nach Unterglauheim: wurde mittlerweile aufgestellt
Radweg nach Unterglauheim: das Zuwachsen mit Gras wird sich kaum verhindern lassen, da der Weg zu wenig benutzt wird
Unterglauheim (16.06.) Alle Fragen rund ums Baugebiet: wird als eigener Tagesordnungspunkt auf einer der nächsten Sitzungen behandelt
Hochwasser Nebelbach: kurzfristig wird hier nichts passieren, langfristig wird eine für alle tragbare Lösung angestrebt
Renovierung Schule: siehe Tagesordnungspunkt 4
Verkehrsberuhigung: Problem, dass zu schnell gefahren wird, ist nicht neu, wird als eigener Tagesordnungspunkt auf einer der nächsten Sitzungen behandelt
Blindheim (20.06.) keine größeren Anregungen/Probleme in der Bürgerversammlung diskutiert |
| 4. | Festlegung des Umfanges der diesjährigen Renovierungen an den Schulen |
Infos/Ergebnis: Nach einer Besichtigung vor Ort schlägt der Bauauschuss vor, zu folgenden Punkte Angebote einzuholen:
Unterglauheim:
- alle bisher noch nicht erneuerten Fenster austauschen (bis auf einige im Untergeschoss)
- Fassadenanstrich erneuern
Blindheim:
- mehrere Fenster austauschen, Glastür zum Garten Glas erneuern
- Dachboden isolieren
- Dach über Musikheim neu eindecken (Sachleistungen: Gemeinde, Arbeitsleistungen: MV Donauklang)
- Fassadenanstrich erneuern
Je nach Höhe der Kosten wird der Gemeinderat in der nächsten Sitzung den Umfang der Renovierungen festlegen. Klar ist, dass einiges gemacht werden muss. Dieses Jahr sind auch Geldmittel im Haushalt für diesen Zweck vorgesehen. |
| 5. | Satzung für den gemeindlichen Kindergarten in Blindheim; Festlegung der Öffnungszeiten und Gebühren aufgrund der kindbezogenen Förderung |
Infos/Ergebnis: Mittlerweile ist nun klar, dass im neuen Kindergartenjahr das am 1. August in Kraft tretende neue Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) angewendet werden muss. Vieles von dem, was in den vorherigen Sitzungen diskutiert und beschlossen wurde, ist daher nicht länger gültig. Auf Basis des neuen Gesetzes wurde folgendes festgelegt:
- Der Kindergarten hat von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr geöffnet, die Kernzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 12.00 Uhr (in der Kernzeit müssen alle Kinder anwesend sein)
- Die Eltern müssen im Vorfeld für Ihr Kind eine bestimmte tägliche Buchungszeit wählen (4 Stunden, 4-5 Stunden, 5-6 Stunden, 6,5 Stunden). Entsprechend werden die Gebührensätze gestaffelt. Unterm Strich werden die Gebühren etwas erhöht (4 Std. -> 56 Euro pro Monat, bis 5 Std. -> 65 Euro, bis 6 Std. -> 72 Euro, bis 6,5 Std. -> 75 Euro).
- Kinder können ab einem Alter von zweieinhalb Jahren im Kindergarten aufgenommen werden. Bis zum Alter von drei Jahren fällt wegen der notwendigen intensiveren Betreuung der 1,5-fache Gebührensatz an.
- Die Aufnahme von Schulkindern zur Mittagsbetreuung ist möglich.
In einem nächsten Schritt werden alle Eltern über die Neuerungen informiert und müssen für ihr/e Kind/er die Buchungszeiten auswählen. Wenn die gewünschte Gesamtstundenzahl klar ist, wird der Gemeinderat in der nächsten Sitzung die personelle Ausstattung des Kindergartens bestimmen. |
| 6. | Kommunale Rahmenvereinbarung mit der Lechwerke AG zur Belieferung von kommunalen Einrichtungen und Liegenschaften für den Zeitraum 2006 bis 2009 |
| Infos/Ergebnis: Die Gemeinde Blindheim wird weiterhin bis 2009 von den Lechwerken AG mit Strom beliefert werden. Der von den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelten Rahmenvereinbarung wird zugestimmt. Das bisherige Preisniveau wird leider nicht gehalten, teilweise stehen kräftige Gebührenerhöhungen ins Haus. |
| 7. | Antrag der Kirchenstiftung Unterglauheim auf Zuschussgewährung für die Außensanierung der Pfarrkirche St. Vitus in Unterglauheim |
| Infos/Ergebnis: Da noch nicht ganz klar ist, wie teuer die Renovierung wird (vor allem der Glockenturm könnte für böse Überraschungen sorgen), hat die Gemeinde sich noch nicht konkret auf eine Zuschusssumme festgelegt. Grundsätzlich war sich der Gemeinderat aber einig, hier einen angemessenen Zuschuss zu geben. Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage wird das Geld aber erst im nächsten Jahr fließen (im Haushalt 2005 ist hier nichts eingestellt). |
| 8. | Zuschussantrag "Bayerisches Rotes Kreuz", Kreisverband Dillingen |
| Infos/Ergebnis: Die Gemeinde wird das Rote Kreuz mit 700 Euro unterstützen. |