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| Ergebnisse und Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 04.11.08 | |
| Tagesordnung öffentlicher Teil: |
| 1. | Behandlung von Anregungen aus den Bürgerversammlungen |
Infos/Ergebnis: Die diesjährigen Bürgerversammlungen fanden am 22.10.2008 in Wolpertstetten, am 27.10.2008 in Unterglauheim und am 29.10.2008 in Blindheim statt. Die Versammlungen waren gut besucht und auch in der Donau-Zeitung wurde in zwei Beiträgen darüber berichtet. Nach den Vorträgen von erstem Bürgermeister Wilhelm Gumpp über den Haushalt der Gemeinde und weitere aktuelle Gemeindethemen und zweitem Bürgermeister Helmut Gerstmayer über die Anbindung der Gemeinden an DSL bestand für die Besucher die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Im folgenden werden die Fragen und Anregungen aus den Versammlungen behandelt, die BGM Gumpp nicht schon direkt beantwortet hat bzw. wo der Gemeinderat zu einer Stellungnahme aufgefordert ist:
Umplanung des Baugebiets in Unterglauheim: Die Anregung, das Baugebiet "Am Unteren Kreuz" in Unterglauheim aufzugeben und stattdessen im Bereich der Unterglauheimer Kirche die Bebauung fortzuführen, ist in der Praxis nicht umsetzbar. Wenn auch die Argumente für eine Umplanung teilweise nachvollzogen werden können, so stehen rechtliche und finanzielle Aspekte gegen diesen Vorschlag. Darüber hinaus läuft die Bebauung des ersten Teils des Baugebiets "Am Unteren Kreuz" so schleppend, dass die schon erschlossenen Plätze voraussichtlich für die nächsten Jahre reichen und daher keinerlei Bedarf besteht, die Planung eines neues Baugebiets in Angriff zu nehmen.
St.-Vitus-Straße in Unterglauheim: Hier klagen viele Anwohner, dass auf diesem geschotterten Feldweg zu schnell gefahren wird und deshalb große Staubmengen aufgewirbelt werden, die die Anwohner zu ertragen haben. Da der Vorschlag, die Straße zu teeren, aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt, will die Gemeinde versuchen, mit der Ausbringung einer Brechsand-Asphaltbruch-Mischung die Staubentwicklung zu reduzieren.
Zuschuss für den Bau einer Regenwasserzisterne: Bisher gibt es für derartige Baumaßnahmen keinen gemeindlichen Zuschuss. Da der Bau einer derartigen Zisterne für die Gemeinde keinen Vorteil bringt, sieht der Gemeinderat hier auch keinen Anlass, einen derartigen Zuschuss einzuführen.
Themenkomplex Gräben reinigen: Nachdem die Gemeinde in den letzten Jahren die Reinigung von Gräben wegen des noch fehlenden Gewässerentwicklungsplans zurückhaltend durchgeführt hat, wird dies nun verstärkt in Angriff genommen und der Rückstand in nächster Zeit aufgeholt. Notwendige Maßnahmen am Nebelbach werden in Abstimmung mit dem Besitzer des Fischereirechts durchgeführt.
Themenkomplex illegale Müllablagerung: Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ablagerung von Abfällen aller Art in der Flur verboten ist. Einzige Ausnahme ist die mit dem Besitzer der Fläche abgesprochene Ablagerung von unbelastetem Grünschnitt. Dieser kann auch grundsätzlich über den Grünsammelplatz der Gemeinde entsorgt werden.
Öffnungszeiten des Grünsammelplatzes: Die Anregung, die jeweiligen monatlichen Öffnungszeiten des Grünsammelplatzes im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen, wird umgesetzt.
Themenkomplex Robinien am Pfarrhof in Blindheim: Die Gemeinde weist grundsätzlich darauf hin, dass die Anlieger verpflichtet sind, für die Sauberkeit der Straßen und Gehwege zu sorgen. Aber der Gemeinde ist natürlich auch klar, dass dies – vor allem während des herbstlichen Laubfalls – nicht immer gelingt. Hier bittet die Gemeinde alle Einwohner, dies auch mal zu tolerieren, vor allem deshalb, weil Bäume – vor allem auch große Bäume – eine große Bereicherung für das Gemeindebild und die Umwelt darstellen. Zur Frage der Standfestigkeit der Bäume wird die Gemeinde die Kirchenverwaltung bitten, hier regelmäßig zu kontrollieren.
Klagen über nicht geschnittene Hecken im Gemeindegebiet: Sollten Anwohner ihrer Pflicht nicht nachkommen, Hecken, die den Gehweg unpassierbar machen, zurückzuschneiden, werden diese von der Gemeinde – auch schriftlich - angemahnt, ihre Hecke entsprechend zu stutzen. Sollten alle Aufforderungen zu keinem Ergebnis führen, behält es sich die Gemeinde vor, auf Kosten des Grundstückseigentümers die Hecke von einer Fremdfirma schneiden zu lassen.
Allgemeine Klagen über Nachbarschaftsprobleme: Die Gemeinde ist hier nicht der richtige Ansprechpartner, BGM Gumpp wird jedoch nach Kräften versuchen, hier moderierend einzuwirken. |
| 2. | Entsorgungsmöglichkeiten für Kränze und Gestecke in den Friedhöfen |
| Infos/Ergebnis: Momentan bestehen auf den Friedhöfen in Blindheim und Unterglauheim aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit keine Entsorgungsmöglichkeiten für Kränze, Gestecke und abgebrannte Grablichter. Zumindest für die abgebrannten Grablichter beschließt der Gemeinderat nun, probeweise Mülltonnen für deren Entsorgung aufzustellen. Sollte dies nicht funktionieren und anderweitiger Abfall wie Kränze, Gestecke und ähnliches in den Tonnen landen, werden die Tonnen wieder entfernt. |
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