Gemeinde Blindheim
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vom 04.05.04
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Ergebnisse und Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 04.05.04
Tagesordnung öffentlicher Teil:

1.Bauantrag Friedhelm Weil, Blindheim; Anbau Lagerraum an Stallgebäude
Infos/Ergebnis: Die Gemeinde hat keine Einwände.

2.Abschluss von Gestattungsverträgen mit dem Landkreis Dillingen für einen Abwasserkanal und eine Bachverrohrung in der Kreisstraße DLG 23 Blindheim
Infos/Ergebnis: Auf Höhe der Blindheimer Kirche quert die Gemeinde mit einem Abwasserkanal und einer Bachverrohrung die Kreisstraße. Dies erlaubt der Kreis nur, wenn die jeweiligen Gemeinden einen sogenannten Gestattungsvertrag zustimmen. Diesem wurde nun zugestimmt.

3.Weitere Informationen zur Machbarkeitsstudie Hochwasserfreilegung Nebelbach
Infos/Ergebnis: Im Prinzip gibt es hier nichts neues (siehe auch Gemeinderatssitzung vom 14.10.03), die Gemeinde hat jetzt vom beauftragten Ingenieurbüro die Planungsunterlagen bekommen. Würde der vorgeschlagene Damm gebaut, würde das allein die Gemeinde Blindheim 1,6 Millionen Euro kosten (selbst bei einem maximal möglichen Zuschuss von 75 % würden bei der Gemeinde noch 400.000 Euro verbleiben). Der Gemeinderat sieht hier keinen Weg, wie das von der Gemeinde geleistet werden könnte. BGM Gumpp wird dieses Thema weiterverfolgen.

4.Anbringung von Werbetafeln bei den örtlichen Baugebieten
Infos/Ergebnis: Nach einer kurzen Diskussion wurde die Idee mit den Werbetafeln vorerst zurückgestellt. Sinnvoller erscheint hier Werbung über Internet und Anzeigen in der örtlichen Presse. BGM Gumpp wird hierzu mit den entsprechenden Zeitungen Kontakt aufnehmen und näheres zu Preisen und Konditionen in Erfahrung bringen.

5.Ggf. neue Terminfestlegung für die Bürgerversammlung, da der bisher ins Auge gefasste Termin, Dienstag, 1. Juni, auf den Pfingstdienstag fällt und wegen der Urlaubszeit u. U. nicht günstig ist
Infos/Ergebnis: Der neue Termin für die Bürgerversammlung ist der Dienstag 08. Juni 2004 um 20.00 Uhr in der Gemeindehalle.

Sonstiges:
  • Putenstallneubau in Sonderheim: BGM Gumpp wird sich informieren, wer als Anwalt in solchen Dingen Erfahrung hat und evtl. auch schon einen ersten Kontakt aufnehmen. Hierzu wurde ihm ein Kostenrahmen von 1000 Euro an die Hand gegeben. Abhängig von der Einschätzung von entsprechenden Fachanwälten wird der Gemeinderat entscheiden müssen, ob die Gemeinde das Risiko eines Prozesses eingeht.
  • Die integrative Gruppe im Kindergarten wird trotz der 5% Kürzung der Bezirkszuschüsse wie geplant fortgeführt.

 
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